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Arbeitsrecht |
Urheberrecht*: Hörbücher: [* weitere Aspekte: allgemein l DEFA l Pressespiegel l Schule] Unter den Begriff Hörbuch werden Sprachaufnahmen aller Art ver- standen,
die allein oder in Kombination mit Musik und Geräuschen auf Tonträgern,
zum Beispiel MC, CD oder DVD, vervielfältigt ver- breitet oder über das
Internet zugänglich oder zum Download ange- boten werden. Unter
urheberrechtlichen Aspekten ist dabei zwi- schen geschützten und nicht
geschützten Werken zu unterschei- den. Bei gemeinfreien (nicht
geschützten) Werken ist im Gegensatz zu den geschützten Werken ein
Rechteerweb nicht mehr notwen- dig. |
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muss etwa aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Mischtonmeister vom
13.06.2002 - I ZR 1/00 - (NJW 2002, S. 3549) die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die
Leistung jeder an einer Hörbuchproduktion beteiligten Berufsgruppe
urheberrechtlich relevant sein kann.
Bücher |
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