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Presserecht:

Die öffentliche Meinungsbildung durch Presse und neue Medien un- terliegt keiner Zensur. Jedoch darf nicht über alles und jeden be- richtet werden. Das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit hat das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zu achten.
Kategorien rechtlicher Auseinandersetzungen in diesem Zusammen- hang sind Gegendarstellung, Unterlassung, Berichtigung, Nichtauf- rechterhaltung einer Behauptung oder der Widerruf. Ob eine dieser Möglichkeiten in Betracht kommt oder sogar Schadenersatz be- ziehungsweise Schmerzensgeld gefordert werden kann, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Zur Feststellung der Er- folgsaussichten der einzelnen Ansprüche, bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit einer Veröffentlichung oder bei Feststellung der Schwere des Verschuldens ist oftmals eine Güter- und Interessen- abwägung zwischen dem Grundrecht der Pressefreiheit und den Rechtspositionen des oder der Betroffenen vorzunehmen.

Soll gegen eine Berichterstattung mittels der Gegendarstellung vor- gegangen werden, ist schnelles Handeln angezeigt. In Berlin bei- spielsweise ist ein entsprechendes Begehren innerhalb von wenigen Tagen nach Kenntnis der Veröffentlichung an den Äußernden zu übersenden.

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Im Falle einer falschen Tatsachenbehauptung beziehungsweise ei- ner Schmähkritik können Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Bei Widerrufsansprüchen gelten andere Beweislastvertei- lungen als im Falle eines Unterlassungsanspruchs. Soll ein Schmer- zensgeld eingeklagt werden, müssen eine schwerwiegende Persön- lichkeitsrechtsbeeinträchtigung und ein hohes Maß an Verschulden vorliegen.

Trotz der Wandlung der Medien aufgrund neuartiger Technologien sind im Bereich der Berichterstattung keine rechtsfreien Räume ent- standen. So ist beispielsweise auch im Onlinebereich der Gegendar- stellungsanspruch ausdrücklich im Mediendienstestaatsvertrag ge- regelt. Bei der Einordnung von Problemen im Presserecht spielt zunehmend der vermögensrechtliche Einschlag des Images einer Person in der Öffentlichkeit eine Rolle.


Literaturhinweis

Glaus, Bruno: Das Recht am eigenen Wort.
[dazu Rezension von Stefan Haupt, In: ZUM, 2000, Heft 2, S. 175]

Pernice, Ina Maria: Öffentlichkeit und Medienöffentlichkeit – Die Fernsehberichterstattung über öffentliche staatliche Sitzungen am Beispiel von Bundestag und Bundesrat, Gerichten und Gemeinderä- ten, Schriften zu Kommunikationsfragen Bd. 26, Berlin 2000.
[dazu Rezension von Stefan Haupt, In: ZUM, 2002, Heft 8/9, S. 669]

Rath-Glawatz/Engels/Dietrich: Das Recht der Anzeige, Print-Rund-funk-Online, 3. Aufl. 2006, Otto-Schmitt-Verlag. [dazu Rezension von Stefan Haupt, In: Medien und Recht, Wien 2007, Heft 1, S. 60]

 

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