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Multimediarecht:

Das Multimediarecht befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die bei der Vermarktung von digitalen Produktionen mit Elementen wie Text, Bild, Audio und Video im Online- und Offlinebereich, entste- hen.
Dabei sind Rahmenbedingungen des Urheber- und Verlagsrechts mit den technischen Besonderheiten, insbesondere mit der Komplexität der Kombination unterschiedlicher Elemente, in Einklang zu bringen.
Bei der Vertragsgestaltung sind die Beziehungen zwischen den Ur- hebern des Quellenmaterials und der Datenbanken, den Produzenten beziehungsweise Verlagen, dem Vertrieb über Händler oder Verlage sowie dem Endnutzer zu unterscheiden. Daneben können Ansprüche von Verwertungsgesellschaften, beispielsweise der GEMA oder der VG Wort, relevant sein.

Multimediawerke werden technisch durch eine zunehmende Spei- cherkapazität und mehrdimensionale Nutzungsformen, einschließlich der Interaktivität, geprägt. Das ermöglicht eine komprimierte Nut- zung von umfangreichen Leistungen. Dementsprechend wird der Umfang der zum Rechteerwerb getroffenen Vereinbarungen auf- grund der hohen Funktionalität von Multimediaprodukten zunehmend komplexer.

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Literaturhinweis

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Haupt, Stefan (Hrsg. und Autor): »Electronic Publishing – Rechtli- che Rahmenbedingungen«, Verlag C. H. Beck, München 2002


Hagemann, Jana/Haupt, Stefan: »Urheberrechtliche Aspekte im Be- reich des E-learning im Internet«. In: Erweiterte Dokumentation 2001 - 5. Buckower Mediengespräche (herausgegeben von Klaus-Dieter Felsmann), Kopaed Verlags GmbH, München 2002, S. 137 -  158 

 

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