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Zivilrecht:

Das Zivilrecht berührt in seinem grundlegenden Charakter auch zahlreiche unternehmerische Tätigkeitsfelder.
Zum Bereich des Zivilrechts gehört unter anderem die Geltendma- chung offener Forderungen.
Nicht selten stehen kleine und mittelständische Unternehmen vor dem Problem, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht wurden, der Auftraggeber jedoch seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Finden in der Folgezeit Mahnungen keine Beachtung, bleibt nur die Möglichkeit, die Hilfe des Gerichtes in Anspruch zu nehmen. Bis das Gericht entschieden hat, kann viel Zeit vergehen. Handelt es sich beim Schuldner um eine juristische Person (zum Bei- spiel eine GmbH), ist es deshalb empfehlenswert, den gesetzlichen Vertreter als Privatperson mit einzubeziehen. Es besteht dann näm- lich die Möglichkeit, die Forderung ihm gegenüber als Privatperson geltend zu machen, auch wenn die GmbH beispielsweise aufgrund eines eingeleiteten Insolvenzverfahrens nicht mehr erfolgreich in Anspruch genommen werden kann.
Zur gerichtlichen Durchsetzung bestehender Forderungen kommt zunächst aus Kostengründen das gerichtliche Mahnverfahren in Be- tracht. Eine sofortige Klageerhebung bietet sich an, wenn zu be- fürchten ist, dass gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt

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