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Zivilrecht |
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Zivilrecht:
Das Zivilrecht berührt in seinem grundlegenden Charakter auch zahlreiche
unternehmerische Tätigkeitsfelder. Zum Bereich des Zivilrechts gehört unter anderem die Geltendma- chung
offener Forderungen. Nicht selten stehen kleine und mittelständische Unternehmen vor dem
Problem, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht
wurden, der Auftraggeber jedoch seiner Zahlungsverpflichtung nicht
nachkommt. Finden in der Folgezeit Mahnungen keine Beachtung, bleibt nur
die Möglichkeit, die Hilfe des Gerichtes in Anspruch zu nehmen. Bis das
Gericht entschieden hat, kann viel Zeit vergehen. Handelt es sich beim
Schuldner um eine juristische Person (zum Bei- spiel eine GmbH), ist es
deshalb empfehlenswert, den gesetzlichen Vertreter als Privatperson mit
einzubeziehen. Es besteht dann näm- lich die Möglichkeit, die Forderung ihm
gegenüber als Privatperson geltend zu machen, auch wenn die GmbH
beispielsweise aufgrund eines eingeleiteten Insolvenzverfahrens nicht mehr
erfolgreich in Anspruch genommen werden kann. Zur gerichtlichen Durchsetzung bestehender Forderungen kommt zunächst aus
Kostengründen das gerichtliche Mahnverfahren in Be- tracht. Eine sofortige
Klageerhebung bietet sich an, wenn zu be- fürchten ist, dass gegen einen
Mahnbescheid Widerspruch eingelegt |
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