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Wirtschaftsrecht:

Einen Bereich mit ständig zunehmendem Regelungsbedarf stellt das Wirtschaftsrecht dar.
Zu den Aufgaben des Wirtschaftsrechts zählen zum Beispiel die un- ternehmensrechtliche und die gesellschaftsrechtliche Beratung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Beratung von GmbH ist für den richtigen und erfolgreichen Einsatz des Kapitals erheb- lich. Fragen zur Gestaltung der Satzung, Kapitalaufbringung, Kapi- talerhaltung, zu Gesellschafterversammlungen und Organstellung sowie etwa zum Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers be- dürfen ebenso einer korrekten Beantwortung, wie Fragen zum Aus- scheiden und Abfinden von Gesellschaftern oder zur Haftung der Gesellschafter in einer Vorgründungsgesellschaft oder Vor-GmbH.

Ziel der unternehmensrechtlichen Beratung ist es, vorausschauend tätig zu sein, um langwierige gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ebenso geht es darum, Firmen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beratend zur Seite zu stehen.
Die  Gestaltung  von  klaren und rechtssicheren Vertragsklauseln in Form von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder als Individualver- einbarung ist die Grundvoraussetzung, um das Risiko späterer Strei- tigkeiten zu minimieren. Lässt sich der Streit nicht mehr vermeiden,

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werden Strategien zur Streitbeilegung entwickelt.
Zum Beratungs- und Handlungsspektrum zählen ferner Aspekte des Namens- und Firmenschutzes, des Schutzes von Produkten und Ideen sowie der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen.

 

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