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Wirtschaftsrecht:
Einen Bereich mit ständig zunehmendem Regelungsbedarf stellt das
Wirtschaftsrecht dar. Zu den Aufgaben des Wirtschaftsrechts zählen zum Beispiel die un- ternehmensrechtliche und die gesellschaftsrechtliche Beratung von
Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Beratung von GmbH ist für den
richtigen und erfolgreichen Einsatz des Kapitals erheb- lich. Fragen zur
Gestaltung der Satzung, Kapitalaufbringung, Kapi- talerhaltung, zu
Gesellschafterversammlungen und Organstellung sowie etwa zum
Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers be- dürfen ebenso einer
korrekten Beantwortung, wie Fragen zum Aus- scheiden und Abfinden von
Gesellschaftern oder zur Haftung der Gesellschafter in einer
Vorgründungsgesellschaft oder Vor-GmbH.
Ziel der unternehmensrechtlichen Beratung ist es, vorausschauend tätig zu
sein, um langwierige gerichtliche und außergerichtliche
Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ebenso geht es darum, Firmen bei der
Erfüllung ihrer Aufgaben beratend zur Seite zu stehen.
Die Gestaltung von klaren und rechtssicheren Vertragsklauseln in
Form von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder als
Individualver- einbarung ist die Grundvoraussetzung, um das Risiko
späterer Strei- tigkeiten zu minimieren. Lässt sich der Streit nicht
mehr vermeiden, |
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