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Arbeitsrecht |
Arbeitsrecht: |
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tarifvertraglichen Regelungen geprägt. Allein im Hörfunk und
Fernse- hen gibt es im Bereich der öffentlich-rechtlichen Anstalten über 23
Tarifverträge. Auch das Bühnenarbeitsrecht oder das Arbeitsrecht der
Pressejournalisten wird neben einer Vielzahl gerichtlicher Ent- scheidungen durch
Tarifverträge mitgestaltet. Schließlich spielt das Urheberrecht im Arbeitsrecht
eine besondere Rolle. So können auch abhängig beschäftigte Arbeitnehmer – nicht
nur in den Bereichen Film, Funk, Fernsehen und Presse – urheberrechtlich
relevante Lei- stungen erbringen, beispielsweise als Lichtbildner oder auch als Ver- fasser von wissenschaftlichen
Ausgaben, ebenso als Schauspieler, Musiker, Sänger oder Sprecher. Welche
arbeitsvertraglichen Ver- pflichtungen und Rechte ein Arbeitnehmerurheber hat, ist den
ar- beitsrechtlichen Normen, etwaigen kollektivvertraglichen Regelun- gen sowie den Individualvereinbarungen zu entnehmen. Fehlt es an einer individualvertraglichen
Regelung urheberrechtlich relevanter Fragen, so ist die betriebliche Funktion
des Arbeitnehmers, sein Berufsbild sowie die Verwendbarkeit des Werkes für den
Arbeitgeber entscheidend.
von Olenhusen, Albrecht Götz: Medienarbeitsrecht für Hörfunk und
Fernsehen, UVK-Verlagsgesellschaft mbH,
Konstanz 2004 |
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