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Einen Bereich
mit ständig zunehmendem Regelungsbedarf stellt das
Wirtschaftsrecht dar.
Zu den Aufgaben des Wirtschaftsrechts zählen zum Beispiel die unter-
nehmensrechtliche und die gesellschaftsrechtliche Beratung von Ge-
sellschaften mit beschränkter Haftung. Die Beratung von GmbH ist für
den richtigen und erfolgreichen Einsatz des Kapitals erheblich. Fragen
zur Gestaltung der Satzung, Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, zu
Gesellschafterversammlungen und Organstellung sowie etwa zum An-
stellungsverhältnis eines Geschäftsführers bedürfen ebenso einer kor-
rekten Beantwortung, wie Fragen zum Ausscheiden und Abfinden von
Gesellschaftern oder zur Haftung der Gesellschafter in einer Vorgrün-
dungsgesellschaft oder Vor-GmbH.
Ziel der unternehmensrechtlichen Beratung ist es, vorausschauend tätig
zu sein, um langwierige gerichtliche und außergerichtliche Auseinander-
setzungen zu vermeiden. Ebenso geht es darum, Firmen bei der Erfül-
lung ihrer Aufgaben beratend zur Seite zu stehen.
Die Gestaltung von klaren und rechtssicheren Vertragsklauseln in Form
von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder als Individualvereinbarung
ist die Grundvoraussetzung, um das Risiko späterer Streitigkeiten zu
minimieren. Lässt sich der Streit nicht mehr vermeiden, werden Strate-
gien zur Streitbeilegung entwickelt.
Zum Beratungs- und Handlungsspektrum zählen ferner Aspekte des Na-
mens- und Firmenschutzes, des Schutzes von Produkten und Ideen
sowie der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen.
Die weiteren Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei
sind:
Arbeitsrecht, Internetrecht, Markenrecht, Medienrecht, Multimediarecht,
Persönlichkeitsrecht, Presserecht, Titelschutzrecht, Urheberrecht, Ver-
lagsrecht, Wettbewerbsrecht und Zivilrecht. |