Abstracts zu den Veröffentlichungen von Loy Ullmann

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[Urteilsanmerkungen]

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LG Mannheim, Urteil vom 14.07.2006 – 7 S 2/03 – »Bedeutung der Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing«. In: juris PraxisReport Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht 5/2007, Anm. 6

Die Urteilsanmerkung stellt zunächst den Kern der Entscheidung des LG Mannheim dar. In diesem Zusammenhang wird auf die Abgrenzung der Bearbeitung (§ 23 UrhG) von der freien Benutzung (§ 24 UrhG) im Bereich der Lichtbildwerke eingegangen. Auf der Grundlage dieser Ausführungen wird das Problem der Berechnung der üblichen Lizenzgebühr im Rahmen des urheberrechtlichen Schadensersatzes behandelt. Schwerpunkt des Beitrags ist die Schadensermittlung nach § 287 ZPO und die Möglichkeit des Rückgriffs auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemein-schaft Foto-Marketing (MFM).
Die Anmerkung verdeutlicht, welche Rolle die MFM-Honorar-empfehlungen im Bereich der urheberrechtlichen Schadensersatz-berechnung nach dem BGH Urteil (BGH, Urt. v. 06.10.2005) spielen

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