Abstracts zu den Veröffentlichungen von Ronald Schmidt

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[Urteilsanmerkungen]

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EuG, Urteil vom 25.05.2005 - T-352/02 - »Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke ›PC works‹ und einer Wort-/Bildmarke mit dem dominierenden Bestandteil ›work‹«. In: juris PraxisReport Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht 1/2006, Anm. 2

Diese Urteilsanmerkung befasst sich mit der Verwechslungsgefahr zwischen Vergleichszeichen aus mehreren Bestandteilen. Der EuG stellt in dieser Entscheidung fest, dass zwischen der Wortmarke ›PC works‹ und der Wort-/ Bildmarke „W work pro“ Verwechslungsgefahr besteht. Aufgrund der Wechselbeziehung zwischen Produkt- und Zeichenähnlichkeit ergebe sich für die maßgeblichen Verkehrskreise, dass die Angebote von demselben bzw. wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen. Die Entscheidung folgt der ständigen Rechtsprechung, wonach bei der Feststellung der Zei- chenähnlichkeit auf den Gesamteindruck abzustellen ist.

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