Abstracts zu den Veröffentlichungen von Ronald Schmidt

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[Urteilsanmerkungen]

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BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - I ZB 40/03 - »Keine Verwechs- lungsgefahr trotz Warenidentität bei untergeordnetem Bildbestand- teil der jüngeren Marke (›coccodrillo‹)«. In: juris PraxisReport Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht 4/2006, Anm. 1

In dieser Urteilsanmerkung geht es um die Verwechslungsgefahr zwischen einer Wort-/Bildmarke (›coccodrillo‹) und einer älteren Bildmarke (LACOSTE). Trotz Warenidentität und gesteigerter Kenn- zeichnungskraft der älteren Bildmarke kann eine Verwechslungs- gefahr zu verneinen sein, wenn dem Bildbestandteil in der Gestal- tung der angegriffenen Wort-/Bildmarke nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.

Die Entscheidung zeigt, dass auch Marken mit einer erhöhten Kennzeichnungskraft kein uneingeschränkter Schutzbereich zuer- kannt wird. Markenbestandteile mit untergeordneter Bedeutung in jüngeren Zeichen sind insoweit nicht kollisionsbegründend.

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