Abstracts zu den Veröffentlichungen von Ronald Schmidt

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[Urteilsanmerkungen]

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EuGH, Urteil vom 23.03.2006 – C-206/04P – »Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei klanglicher Ähnlichkeit und begrifflichen und visuellen Unterschieden.« In: juris PraxisReport Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht 1/2007, Anm. 3

Diese Urteilsanmerkung befasst sich mit der Rechtsfrage der Ver- wechslungsgefahr zwischen zwei Marken. Der Text zeigt, inwieweit der EuGH mit seinem Urteil den Grundsatz spezifiziert, dass bei der Feststellung der Verwechselungsgefahr für die Zeichennähe die Ähnlichkeit allein im Bild oder im Klang oder in der Bedeutung ausrei- chend ist.

Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass die begrifflichen und visu- ellen Unterschiede zwischen zwei Zeichen eine bestehende klang- liche Ähnlichkeit neutralisieren könnten, sofern eines der Zeichen eine eindeutige und bestimmte Bedeutung hatte, die von den maß- geblichen Verkehrskreisen ohne weiteres erfasst werden kann.
 

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