Abstracts zu den Veröffentlichungen von Kirstin Linß

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»Grenzüberschreitende Erhebung der Künstlersozialabgabe - § 25 KSVG«. In: Kunstrecht und Urheberrecht, Köln 2005, Heft 1, S. 21 - 23

Der Gesetzgeber hat in § 24 des Gesetzes über die Sozialversiche rung der selbständigen Künstler und Publizisten die professionellen Vermarkter mit der Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe belegt. Zu diesem Personenkreis gehören u. a. Verleger von Buch- und Presseerzeugnissen, Galeristen, Inhaber von Werbeagenturen oder Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen.
Für die Geltendmachung der Künstlersozialabgabe kommt es nicht darauf an, ob die Entgeltzahlungen an Künstler und Publizisten ge- zahlt wurden, die in den Geltungsbereich des KSVG fallen bzw. die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Entscheidungserheblich ist ausschließlich, dass Zahlungen an Künstler und Publizisten im Sinne des KSVG gezahlt werden. Das bedeutet, dass die grenzüberschrei- tende Erhebung der Künstlersozialabgabe zulässig ist.
Im Mittelpunkt des Aufsatzes stehen die Besonderheiten der grenzüberschreitenden Erhebung der  Künstlersozialabgabe unter

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Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH als auch des EuGH.
Zugleich wird darauf hingewiesen, dass sich bisher keine Regelung im Gesetz für den Fall findet, dass ein in Deutschland geschäftsan- sässiger Galerist von einem ausländischen Kunsthändler Arbeiten eines ausländischen Künstlers erwirbt. Ob diese Lücke durch Ge- setzgeber oder Rechtsprechung geschlossen wird, bleibt abzu- warten. Bis dahin ist es deutschen Kunsthändlern und Galeristen möglich, die Abgabepflicht für den Erwerb von Werken ausländischer Künstler durch Zwischenschaltung eines ausländischen Kunsthänd- lers zu umgehen.

 

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