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Abstracts zu den Veröffentlichungen von Loy Ullmann |
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[Aufsätze] |
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»Schule und Urheberrecht« (in Zusammenarbeit mit
Stefan Haupt). In: SchulLINK Luchterhand NRW – Stichwort »Urheberrecht« |
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unterricht
selbst öffentlich im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG ist, be-stehen in
Wissenschaft und Lehre unterschiedliche Auffassungen. Diese Frage ist
bislang weder durch die Gerichte entschieden wor- den noch existiert eine
eindeutige gesetzliche Regelung. Die Not- wendigkeit des Erwerbs der
Vorführungsrechte kann beispielsweise aber nicht dadurch umgangen werden,
dass man den gewünschten Film von einer Videothek mietet. Letztere räumt
ihren Kunden nur das Recht zur privaten Vorführung - im Gegensatz zur
öffentlichen Vorführung - ein. Da der Unterricht in der Schule nicht
privat ist, dürfen gemietete Videokassetten nicht für den Einsatz im
Schulun- terricht genutzt werden. |
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