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Abstracts zu den Veröffentlichungen von Dr. Stefan Haupt |
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[Aufsätze] |
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»Schule und Urheberrecht« (in Zusammenarbeit mit Loy Ullmann). In:
SchulLINK Luchterhand NRW – Stichwort »Urheberrecht« |
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unterricht selbst öffentlich im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG ist, be-stehen
in Wissenschaft und Lehre unterschiedliche Auffassungen. Diese Frage ist
bislang weder durch die Gerichte entschieden wor- den noch existiert eine
eindeutige gesetzliche Regelung. Die Not- wendigkeit des Erwerbs der
Vorführungsrechte kann beispielsweise aber nicht dadurch umgangen werden,
dass man den gewünschten Film von einer Videothek mietet. Letztere räumt
ihren Kunden nur das Recht zur privaten Vorführung - im Gegensatz zur
öffentlichen Vorführung - ein. Da der Unterricht in der Schule nicht
privat ist, dürfen gemietete Videokassetten nicht für den Einsatz im
Schulun- terricht genutzt werden. |
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