Abstracts zu den Veröffentlichungen von Dr. Stefan Haupt

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OLG München, Urteil vom 10.01.2002 – »Spielbank-Affäre«. In: MMR 2002, Heft 5, S. 312 - 316

Streitpunkt sind die Verwertungsrechte an einem  DEFA-Film für das Sendegebiet Luxemburg. Das OLG München hat im Rechtsstreit der Klägerin einen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzan- spruch zuerkannt. Der BGH hat das Urteil aufgehoben und zurück-gewiesen. Nach der Zurückweisung war durch das OLG München u.a. festzustellen, ob zum Zeitpunkt der Herstellung des Films über- haupt die Nutzungsrechte für die damals unbekannte Nutzungsart (§ 31 IV UrhG) der Satellitensendung in der DDR in einem Altver- trag übertragen werden konnten. Das Gutachten zu dieser Frage verfasste Prof. Dr. Heinz Püschel. Er verneinte – unzutreffend - die vorangestellte Frage. Dieser Beurteilung stehen sechs Gründe entgegen: 1. die vertragliche Regelung, in denen die Übertragung der Nutzungsrechte für zukünftige Nutzungsarten vereinbart worden ist, 2. die bisherige Auffassung von Püschel, 3. die Auffassungen anderer Urheberrechtler aus der DDR, 4. die spezielle gesetzliche Regelung im URG/DDR unter Betrachtung von  § 10 II URG/DDR,  5.

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die Rechtsprechung des BGH und 6. die bisherige Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte.
In Anbetracht der vorgenannten Gründe hätte man erwartet, dass das OLG München schon deshalb nicht Püschels Auffassung folgt, weil sich der BGH in »Klimbim« und »Spielbank-Affäre« bereits ge- genteilig zu dieser Frage geäußert hat.

 

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