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Kammergericht, Urteil vom 27.08.2002 – 5 U 46/01 - »Die Legende von Paul und Paula«. In: Schulze, Rechtsprechung zum Urheber- recht - Entscheidungssammlung, KGZ 117

Gegenstand des Rechtsstreits war das rechtswidrige Anbieten von Ausschnitten aus einem DEFA-Film im Internet. Es musste entschie- den werden, ob die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs auf die abgeleiteten Rechte der Urheber oder das übertragene Lei- stungsschutzrecht des Filmherstellers gestützt wird.
Beide Instanzen haben dem Klagebegehren auf Unterlassung, Aus- kunft und Schadenersatz uneingeschränkt mit unterschiedlicher Be- gründung stattgegeben. Das Landgericht stellte fest, dass es nach dem Schutzzweck der Norm dem Inhaber des Leistungsschutzrechts möglich sein muss, Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Es wandte § 95 UrhG analog an. Das Kammergericht stützte sich direkt auf das Vervielfältigungsrecht und begründete es damit, dass bei der Speicherung auf Datenträgern bzw. einem Server eine dauer- hafte körperliche Festlegung erfolge. Eine Analogie zu § 95 UrhG sei nicht notwendig.  Beide  Entscheidungen  zeigen,  dass  die seit In-

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