Abstracts zu den Veröffentlichungen von Dr. Stefan Haupt

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»Die EG-Richtlinie ›Urheberrecht in der Informationsgesellschaft‹ und Konsequenzen für die Nutzung von Werken im Schulunterricht gemäß § 52 a UrhG«.
In: ZUM, Baden-Baden 2004, Heft 2, S. 104 - 112

Im Kern geht es um das Thema »Urheberrecht und Schule«. Es wird beschrieben, wie die EU-Richtlinie »Urheberrecht in der Informati- onsgesellschaft« in Form des Gesetzes zur Regelung des Urheber- rechts in der Informationsgesellschaft vom 10.9.2003 umgesetzt wurde. Zudem wird darauf eingegangen, welche Rahmenbedingun- gen für die Nutzung von Werken im Schulunterricht gelten.
Der deutsche Gesetzgeber hat die Nutzung von Werken im Schulun- terricht nicht grundsätzlich für zulässig erachtet, sondern mehrere Ausnahmetatbestände geschaffen; § 52 a UrhG ist einer davon.
Dieser Beitrag befasst sich kritisch mit der Entstehungsgeschichte von § 52 a UrhG sowie den Möglichkeiten seiner Anwendung.

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