Abstracts zu den Veröffentlichungen von Dr. Stefan Haupt

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»Gedanken über den Wert des Eigentums ›Urheberrecht‹ – Kulturelle Vielfalt und ungestillter Schöpferdrang brauchen einen besonderen Schutz«. In: Erweiterte Dokumentation 2000 - 4. Buckower Medien- gespräche (herausgegeben von Klaus-Dieter Felsmann),
Kopaed Verlags GmbH, München 2001, S. 83 - 92

Urheberrecht und Sacheigentum werden durch den Gesetzgeber un- terschiedlich bewertet. Im Gegensatz zum körperlichen Eigentum unterliegt der Schutz des geistigen Eigentums ausgeprägteren Ein- schränkungen. Es wird dargelegt, warum der Schutz der Kreativen, der durch sie erbrachten Leistungen, von grundsätzlicher Bedeu- tung ist. Zudem wird auf einzelne Aspekte der Entwicklung der Ge- setzgebung eingegangen sowie aktuelle Aktivitäten zur Weiter- entwicklung des Schutzes der Urheber erläutert. Abschließend wird darauf eingegangen, dass neue Nutzungsmöglichkeiten auch Ver- pflichtungen mit sich bringen, zum Beispiel Regelungen zu schaffen, die einerseits die Interessen der Allgemeinheit berücksichtigen und andererseits die berechtigten Interessen der Urheber wahren.

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