Abstracts zu den Veröffentlichungen von Dr. Stefan Haupt

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»Die  Nutzung  von Werken im  Schulunterricht -  Der neue  § 52 a
UrhG«. In: Klaus-Dieter Felsmann (Hrsg.), 7.  Buckower Medienge- spräche - Erweiterte  Dokumentation 2003 - Das  Vertrauen  in  die Medien - Orientierung im Wandel,
Kopaed Verlags GmbH, München  2004, S. 139 - 154

Die Nutzung von Werken im Schulunterricht hat eine enorme prakti-sche Bedeutung. § 52 a UrhG wurde mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10.09.2003 neu geschaffen.
Er trat am 13.09.2003 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2006.
Der deutsche Gesetzgeber hat die Nutzung von Werken im Schulun- terricht nicht grundsätzlich für zulässig erachtet, sondern mehrere Ausnahmetatbestände geschaffen - § 52 a UrhG ist einer davon. Dieser Beitrag befasst sich kritisch mit der Entstehungsgeschichte von § 52 a UrhG sowie den Möglichkeiten seiner Anwendung. Es wird beschrieben, welche Rahmenbedingungen für die Nutzung von Werken im Schulunterricht gelten.

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